AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1
Die AGBs gelten für alle bestehenden und künftig geschlossenen Verträge zwischen ComPuCent 2000
und seinen Kunden.
Andere Bedingungen gelten in keinem Falle!
Durch Auftrag, spätestens bei Übernahme der Leistung oder Ware, erkennt der Kunde die aufgeführten AGBs
von ComPuCent 2000 an. Abweichungen müssen von uns schriftlich bestätigt worden sein.

§ 2
Bei Notruf - Dienstleistungen kommt der Vertrag durch telefonische Auftragserteilung zustande.
Alle anderen Verträge zwischen ComPuCent 2000 und dem Kunden kommen erst durch eine schriftliche
Auftragsbestätigung seitens ComPuCent 2000 zustande. Massgeblich ist der Inhalt der Auftragsbestätigung.
Vereinbarungen, die über diesen schriftlichen Vertrag hinausgehen, gelten  zwischen den Parteien als nicht
getroffen. Nachträgliche Vertragsänderungen, insbesondere Auftragsänderungen, können nur in schriftlicher
Form wirksam werden.
Angebote von ComPuCent 2000 können nur schriftlich gebunden werden und sind ansonsten freibleibend
und unverbindlich. Die vorliegenden Angebots - und Vertragsbedingungen sind Bestandteil jedes Angebotes.
Sofern schriftlich nicht anders vermerkt, haben Angebote und Kostenvoranschläge eine Gültigkeit von 2
Wochen, Zusicherungen über Produkt- und Leistungsbeschaffenheit werden nur durch schriftliche Bestätigung
zum Vertragsbestandteil.


1;   PC - Notruf
Als Auftragsbestätigung gilt die telefonische Aufforderung um einen Hausbesuch des Kunden an
ComPuCent 2000. Der Kunde wird beim telefonischen Gespräch auf die aktuellen Preise hingewiesen. Alle
Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Wenn während des Reparaturvorganges offensichtlich wird, dass
die Reparatur nur in der Werkstatt von ComPuCent 2000 auszuführen ist, so kann sich der Kunde damit
einverstanden erklären oder den Auftrag hier abbrechen. Im Falle des Abbruches sind die Anfahrtskosten und
die verstrichene Zeit des Besuches zu bezahlen. Stellt sich während der Reparatur heraus, dass Hardware
defekt ist, so wird der Kunde umgehend unterrichtet und entscheidet, ob eine neue Hardware eingebaut
werden soll. Lehnt er dies ab, wird er noch einmal darauf hingewiesen, das die Fehlfunktionen erneut
auftauchen können oder aber verbleiben.
Nach Beendigung der Reparatur bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift, dass sein PC wieder
ordnungsgemäss funktioniert. Damit gilt der Auftrag als ordnungsgemäss abgeschlossen. Er erhält eine
Rechnung und hat diese sofort in bar zu begleichen. Im Falle eines Mangels, der von ComPuCent 2000
nachweislich verursacht wurde, hat der Kunde diesen Mangel umgehend telefonisch oder schriftlich mitzuteilen.
ComPuCent 2000 verpflichtet sich, diesen Mangel umgehend zu beheben. Lehnt der Kunde einen
Hardwareaustausch ab oder sollten neue Mängel in Folge von Bedienungsfehlern oder durch fehlen von
Schutzprogrammen auftreten, können diese Mängel nicht als Reklamation geltend gemacht werden. Ein
eventuell neuer Besuch beim Kunden gilt somit als neuer Auftrag und ist in vollem Umfang zu bezahlen.
ComPuCent 2000 übernimmt im Reparaturfalle keine Garantien für Haltbarkeitsdauer und Funktion der
Hardware und Programme.


2 ;  Internetpräsenzen, Webdesign,
Vertragsinhalt für die Erstellung einer Internet - Präsentation ist deren schriftlich festzuhaltende
Auftragsbestätigung, incl. zusätzlicher Vorlagen und Vorgaben des Auftraggebers. Abweichungen und
Ergänzungen sind zwischen Auftraggeber und ComPuCent 2000 schriftlich zu vereinbaren.
ComPuCent 2000 kann nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers im Hinblick auf
Funktionsumfang, Programmstruktur, Bildschirmgestaltung, Design und sonstige Merkmale, sofern sie eine
Abweichung vom ursprünglichen Vertragsinhalt darstellen, berücksichtigen. Jedoch wird dies
ComPuCent 2000 zusätzlich und angemessen in Rechnung stellen.
Der Auftraggeber stellt ComPuCent 2000 alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung, um
die Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten und verpflichtet sich, im angemessenen Rahmen der
Zumutbarkeit bei der Leistungserstellung mitzuwirken. Wenn ein Auftrag durch Verzug des Auftraggebers nicht
durchgeführt werden kann, ist es möglich, den Vertrag aufzulösen. In diesem Falle wird ComPuCent 2000
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65.- € erheben. Des weiteren trägt der Auftraggeber alle bis dahin
angefallenen Kosten für Vorleistungen / Reisekosten.
Legt ComPuCent 2000 dem Auftraggeber Entwürfe, Testversionen, Screen - Designs oder ähnliches zur
Prüfung vor oder ermöglicht ihm, die für ihn entwickelte Internetpräsenz zu testen, so ist das genannte vom
Auftragnehmer unter besonderer Berücksichtigung eventueller Verletzungen von gewerblichen Schutz- oder
Urheberrechten gewissenhaft zu prüfen. Reklamationen oder Änderungswünsche sind sofort anzumelden und
zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Die Abnahme der Homepage erfolgt nach einer Funktionsprüfung, die der Auftraggeber sofort nach der
Fertigstellung in Gegenwart von ComPuCent 2000 durchführt. Reklamationen sind vom Auftraggeber sofort
anzumelden und können zu einem späteren Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden. Die Abnahme gilt als erfolgt,
wenn der Auftraggeber die Funktion schriftlich bestätigt hat. Die Abnahme kann vom Auftraggeber nicht
verweigert werden, wenn unwesentliche Abweichungen vorhanden sind.

(3)    Programmierung
Programmierungsaufträge werden von ComPuCent 2000 schriftlich bestätigt. Der Kunde übergibt
ComPuCent 2000 alle Informationen über Grösse, Umfang und Einsatzbereich des gewünschten Programms.
Nach Fertigstellung des Programms wird ComPuCent 2000 dieses auf dem Rechner des Kunden in dessen
Anwesenheit auf Funktion testen. Änderungswünsche von Seiten des Kunden können hier noch eingebracht
werden, werden jedoch angemessen in Rechnung gestellt.
Ist der Kunde mit dem Programmablauf zufrieden, so bestätigt er dieses durch seine Unterschrift. Damit gilt
der Auftrag als erfüllt und ist zur Restzahlung fällig.

§ 3 Preise
Die Preise verstehen sich in EURO, ausschliesslich Mehrwertsteuer und Anfahrtskosten. Es gelten immer die
jeweiligen neuesten Versionen der ComPuCent 2000 - Preisliste.
Sonderauslagen wie Porto -, Telefon -, Fax -, Internet -, Kurier - und ähnliche Kosten werden gesondert
berechnet.

§ 4 Versand und Gefahrenübergang
Versand und etwaige Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf
den Kunden über, sobald die Sendung an die den Versand auszuführende Person übergeben worden ist oder,
bei Internetpräsenzen, auf den vom Kunden angegebenen Server übertragen wurde. Wird der Versand ohne
verschulden von ComPuCent 2000 verzögert oder unmöglich gemacht, haftet ComPuCent 2000 nicht. Die
Gefahr geht mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer über. Verlust - und
Transportschadenversicherungen der Ware werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden
abgeschlossen.
Sofern der Kunde keine ausdrückliche Versandanweisung verfügt hat, werden von ComPuCent 2000
Transportweg und Transportmittel nach freiem Ermessen bestimmt.

§ 5 Lieferfristen
Erstellungs - und Liefertermine von ComPucent 2000 sind stets voraussichtliche Fertigungs - oder
Liefertermine ohne Verbindlichkeit im Sinne eines Fixtermines. Überschreitungen der Zahlung ziehen
Verschiebungen der Liefertermine um den Zeitrahmen der Überschreitung nach sich. Voraussichtliche
Verzögerungen eines Liefertermins von Seiten ComPuCent 2000 werden dem Kunden unverzüglich
mitgeteilt. Auftragsbestätigte Liefertermine sind für beide Parteien die Liefer- oder Leistungsbereitstellung der
Ware oder Leistung ab Hauptsitz von ComPuCent 2000 in 65760 Eschborn.
Der "voraussichtliche Liefertermin" verlängert sich jeweils in einem angemessenem Umfang, wenn der
Auftraggeber Vorleistungen zu erbringen hat oder bei der Erstellung der Leistung mitwirken muss, dies jedoch
jeweils nicht rechtzeitig geschieht oder der Auftraggeber von sich aus die Leistungsvorgaben nachträglich
ändert. Schadensersatzansprüche oder Massnahmen wie Mahnung und Fristsetzung sind in diesem Fall
ausgeschlossen. Nach der Überschreitung eines " voraussichtlichen Liefertermins " von 6 Wochen kann ein
Kunde ComPuCent 2000 schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Ein Rücktritt des
Auftraggebers vom Vertrag ist nur zulässig, wenn er diesen spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Nachfrist
schriftlich erklärt hat. Wenn nur noch ein unerheblicher Teil der Lieferungen und / oder Leistungen von
ComPuCent 2000 zu erbringen sind, besteht kein Rücktrittsrecht. Weitergehende Ansprüche des
Auftraggebers, z. B. Ersatz eines Verspätungsschadens, werden ausgeschlossen, wenn die Verzögerung nicht
auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von ComPuCent 2000 beruht.

Wird ComPuCent 2000 durch einwirken von höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer,
aussergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände an der rechtzeitigen Erfüllung des Vertrages gehindert,
verlängert sich, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird dadurch die Lieferung unmöglich oder
unzumutbar, wird ComPuCent 2000 von der Lieferverpflichtung befreit. Bei einer Lieferverzögerung länger als
2 Monate, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sowie aus der Lieferzeitverzögerung als auch
aus der Befreiung von der Lieferverpflichtung, kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche gelten
machen, jedoch muss der Kunde unverzüglich schriftlich benachrichtigt werden. Teillieferungen sind zulässig.

§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Webdesign, Internetpräsenzen, Internetdienstleistungen
Bei Auftragserteilung wird die Hälfte des Gesamtbetrages der vorläufigen Rechnungssumme als Anzahlung
fällig. Der Restbetrag ist umgehend und ohne jeden Abzug nach Fertigstellung des Projekts, spätestens
jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum, zu leisten. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach der
Gutschrift.
(2) Sämtliche Bereiche unseres Dienstleistungs- und Produktangebotes inkl. § 6 (1)
Kleinaufträge, insbesondere aus dem Bereich PC - Notruf und andere Dienste, die beim Kunden zu Hause
getätigt werden, erfordern Barzahlung des Kunden vor Ort. Für alle anderen Bereiche, z. B. Programmierungen,
gilt, soweit nichts anderes bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart ist, dass eine Anzahlung der Hälfte des
Betrages der vorläufigen Rechnungssumme vom Kunden geleistet werden muss. Der Restbetrag ist innerhalb
von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen.
Bei Erstkunden erfolgt eine Lieferung oder Leistung von ComPuCent 2000 grundsätzlich nur gegen
Barzahlung.

Geltende Bedingungen für §6 (1) und §6 (2)
Gebühren der Banken gehen zu Lasten des Kunden. Bei Überschreitung der Zahlungstermine wird
ComPuCent 2000 ohne besondere Mahnung diese mit banküblichen Verzugszinsen berechnen. Sämtliche
Mahn- und Inkassokosten sind zu ersetzen ComPuCent 2000 behält sich vor, ggf. weiteren Verzugsschadens
in Rechnung zu stellen. Geleistete Zahlungen werden vorab zur Begleichung der ältesten Schuld und der
daraus entstandenen Verzugszinsen und Mahnkosten und zuletzt als Zahlung auf den Kaufpreis verwendet.
Wir nehmen keine Wechsel oder Schecks entgegen. Bei Teillieferungen und / oder Teilleistungen hat der
Kunde diese jeweils Teillieferung in Übereinstimmung mit unseren Zahlungsbedingungen zu begleichen.
Bei einer Liefer- oder Leistungsverzögerung, vom Kunden verursacht, werden die Zahlungen ab dem Datum
der Versand- oder Leistungsbereitschaft fällig. In diesem Falle erfolgt die Verwahrung der Liefer- oder
Leistungsgegenstände auf alleinige Gefahr und Kosten des Kunden.
Beim Zahlungsrückstand, behält sich ComPuCent 2000, unbeschadet der Geltendmachung weitergehender
Ansprüche, vor, die Erfüllung der Leistungsverpflichtung seitens ComPuCent 2000 aus der
Geschäftsverbindung bis zum Ausgleich der rückständigen Zahlungen aufzuschieben, ohne zum Ersatz eines
etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Die Gesamtschuld wird zur sofortigen Zahlung fällig, wenn
der Kunde aus Gründen, die er zu vertreten hat, seinen Zahlungsverpflichtungen und / oder sonstigen
Verpflichtungen aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt, er seine Zahlungen
einstellt oder über sein Vermögen oder das seiner gesetzlichen Vertreter Antrag auf Eröffnung des
Konkursverfahrens gestellt wird. In diesem Falle ist ComPuCent 2000 sofort berechtigt, den Rücktritt von allen
bestehenden Verträgen zu erklären. Bereits gelieferte Waren oder Leistungen werden dann aus
Eigentumsvorbehalt zurückgeholt und die Erstattung aller aus dem Rücktritt entstehende Kosten wie
Rücktransport, Wertminderung usw., gefordert. Gegen die Kaufpreisforderung kann der Kunde nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder Gegenansprüchen aufrechnen und so ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt, Verpfändung, Abtretung
Alle an den Kunden gelieferten Waren oder Leistungen sind bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
Eigentum von ComPuCent 2000. Dies gilt auch für alle Nutzungsrechte. Alle Rechte an der von
ComPuCent 2000 erbrachten Produktionen stehen dem Kunden erst nach vollständiger Zahlung zur
vertraglich festgesetzten Nutzung zu. Eine weitergehende Nutzung, z. B. die Übertragung der Nutzungsrechte
ganz oder teilweise an Dritte, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von ComPuCent 2000.
Auf Grund eines Zahlungsverzuges können die Nutzungsrechte entzogen werden. Bis zum
Eigentumsübergang der gelieferten Waren oder Leistungen darf der Kunde diese weder verpfänden noch zur
Sicherheit an Dritte übereignen. Sollten die Waren doch gepfändet oder beschlagnahmt werden, ist der Kunde
verpflichtet, ComPuCent 2000 unverzüglich zu benachrichtigen und hat alle Kosten, die im Zusammenhang mit
der Freigabe der Ware entstehen, zu übernehmen. Die Gefahr des Defektes, der Beschädigung sowie die
Abnutzung während der Zeit des Eigentumsvorbehaltes trägt der Kunde und ist dafür haftbar.

§ 8 Gewährleistung (Hardware)
ComPuCent 2000 gewährt keine Garantien für die verbaute Hardware. Garantieansprüche für Hardware sind
vom Kunden direkt an den Hersteller, der von ComPuCent 2000 bekannt gegeben wird, zu richten. Jedoch
kann ComPuCent 2000 hier vermitteln. Nur im Falle, dass gegen den Hersteller keine Garantieansprüche
bestehen, oder die Gewährleistung fehlschlägt, kann der gesetzliche Garantieanspruch gegen
ComPuCent 2000 gelten gemacht werden.

§ 9 Garantieanspruch Webdesign, Internetpräsernzen
Soweit nicht anders vereinbart, garantiert ComPuCent 2000 die Übereinstimmung der erstellten
Internet - Präsentation mit den schriftlich vereinbarten Spezifikationen. Diese Garantie bezieht sich nur auf
Funktionsfehler am Programm oder am Programmträger.
Unwesentliche Mängel führen nicht zu einem Garantieanspruch.
Im Falle eines Mangels beschränkt sich die Garantie auf eine Nachbesserung durch ComPuCent 2000.
Die Garantiedauer für Nachbesserungen beträgt 6 Wochen.
Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Kunde berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Dies gilt
jedoch nicht, wenn nur ein unwesentlicher Teil fehlschlägt. Weitere Garantieansprüche sind ausgeschlossen.
Der Garantieanspruch ist auf 8 Wochen nach Abnahme befristet. Korrekturen, die aufgrund fehlerhaft
übermittelter Daten oder Medieninhalte erforderlich sind, fallen nicht unter die Garantieansprüche und werden
wie nachträgliche Änderungswünsche behandelt.

§ 10 Schadensersatz, Fahrlässigkeit
Weitere Ansprüche des Kunden gegen ComPuCent 2000 sind ausgeschlossen. Deshalb haftet
ComPuCent 2000 nicht für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand oder der erbrachten
Produktionsdienstleistung selbst entstanden sind, insbesondere besteht keine Haftung für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss beinhaltet ebenfalls Ansprüche,
welche durch Eigenverschulden des Kunden bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und
Produzentenhaftung entstanden sind Dies ist nicht gültig, soweit nach dem Produkt - Haftungsgesetz, bei
einem Vorsatz der groben Fahrlässigkeit oder bei zugesicherten Eigenschaften, zwingend gehaftet werden
muss. Bei wesentlichen vertraglichen Pflichten haftet ComPuCent 2000 bei jeder Fahrlässigkeit, sofern es
sich nicht um vertragsuntypische, nicht vorhersehbare Schäden handelt. ComPuCent 2000 haftet nicht für
Mängelfolgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden, wie die Ansprüche Dritter, Inhalte der Homepage,
Datenverlust, Nutzungsausfall, Geschäftsunterbrechung usw. In allen Fällen der Haftung ist diese auf den
Betrag der geleisteten Vergütung begrenzt und auf die Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung von
ComPuCent 2000 beschränkt. Grundsätzlich besteht beim Reparaturvorgang keine Haftung bei Datenverlust,
oder Vorgehensweisen die zum Datenverlust führen können, jedoch zum Reparaturvorgang nötig sind. Für die
Lauffähigkeit und Haltbarkeit des Kunden - PC - Systems, dessen Komponenten, zusätzlicher Hardware,
Software, Programme und Tools kann ebenfalls keine Garantie gewährleistet werden.

§ 11 Schutz- und Urheberrechte
Wird ein Kunde auf Verletzungen von gewerbl. Schutz - oder Urheberrechten durch ein von ComPuCent 2000
geliefertes Produkt aufmerksam, so hat er dies ComPuCent 2000 unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.
ComPuCent 2000 wird in solchem Falle das Produkt so abändern, dass keine Verletzungen der Schutzrechte
mehr vorliegen. Umgekehrt hat der wird der Kunde gegenüber ComPuCent 2000 dafür Sorge zu tragen, dass
seine zur Verfügung gestellten Vorlagen und auch spätere Veränderungen des Produktes oder Integration in
ein System den Schutzrechten entsprechen. Der Kunde erkennt die Schutz - und Urheberrechte von
ComPucent 2000 an Verletzung dieser Rechte verpflichtet zu Schadensersatz und kann als
Urheberrechtsverletzung einen Strafbestand im Sinne von § 106 ff. UrhG darstellen.

§ 12 Gerichtsstand
Gerichtstand ist Frankfurt
Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen ausschliesslich dem Recht der BRD unter Ausschluss des
UN - Kaufrechtsabkommens (C159).

§ 13 Teilnichtigkeit
Wird eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für rechtlich unwirksam erklärt, so wird sie
durch eine entsprechende Regelung ersetzt, die dem Sinngehalt  im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe
kommt und den Interessen der beteiligten Parteien Rechnung trägt. Alle anderen Bedingungen bleiben davon
unberührt und behalten ihre Gültigkeit.

§ 14 Sonstiges
Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck des
Vertrages erforderlich ist und nicht wesentliche Interessen des Kunden unberücksichtigt bleiben.

Stand: November 2007
 

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