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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Die AGBs gelten für alle bestehenden und künftig geschlossenen Verträge zwischen ComPuCent 2000 und seinen Kunden. Andere Bedingungen gelten in keinem Falle! Durch Auftrag, spätestens bei Übernahme der Leistung oder Ware, erkennt der Kunde die aufgeführten AGBs von ComPuCent 2000 an. Abweichungen müssen von uns schriftlich bestätigt worden sein.
§ 2 Bei Notruf - Dienstleistungen kommt der Vertrag durch telefonische Auftragserteilung zustande. Alle anderen Verträge zwischen ComPuCent 2000 und dem Kunden kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens ComPuCent 2000 zustande. Massgeblich ist der Inhalt der Auftragsbestätigung. Vereinbarungen, die über diesen schriftlichen Vertrag hinausgehen, gelten zwischen den Parteien als nicht getroffen. Nachträgliche Vertragsänderungen, insbesondere Auftragsänderungen, können nur in schriftlicher Form wirksam werden. Angebote von ComPuCent 2000 können nur schriftlich gebunden werden und sind ansonsten freibleibend und unverbindlich. Die vorliegenden Angebots - und Vertragsbedingungen sind Bestandteil jedes Angebotes. Sofern schriftlich nicht anders vermerkt, haben Angebote und Kostenvoranschläge eine Gültigkeit von 2 Wochen, Zusicherungen über Produkt- und Leistungsbeschaffenheit werden nur durch schriftliche Bestätigung zum Vertragsbestandteil.
1; PC - Notruf Als Auftragsbestätigung gilt die telefonische Aufforderung um einen Hausbesuch des Kunden an ComPuCent 2000. Der Kunde wird beim telefonischen Gespräch auf die aktuellen Preise hingewiesen. Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Wenn während des Reparaturvorganges offensichtlich wird, dass die Reparatur nur in der Werkstatt von ComPuCent 2000 auszuführen ist, so kann sich der Kunde damit einverstanden erklären oder den Auftrag hier abbrechen. Im Falle des Abbruches sind die Anfahrtskosten und die verstrichene Zeit des Besuches zu bezahlen. Stellt sich während der Reparatur heraus, dass Hardware defekt ist, so wird der Kunde umgehend unterrichtet und entscheidet, ob eine neue Hardware eingebaut werden soll. Lehnt er dies ab, wird er noch einmal darauf hingewiesen, das die Fehlfunktionen erneut auftauchen können oder aber verbleiben. Nach Beendigung der Reparatur bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift, dass sein PC wieder ordnungsgemäss funktioniert. Damit gilt der Auftrag als ordnungsgemäss abgeschlossen. Er erhält eine Rechnung und hat diese sofort in bar zu begleichen. Im Falle eines Mangels, der von ComPuCent 2000 nachweislich verursacht wurde, hat der Kunde diesen Mangel umgehend telefonisch oder schriftlich mitzuteilen. ComPuCent 2000 verpflichtet sich, diesen Mangel umgehend zu beheben. Lehnt der Kunde einen Hardwareaustausch ab oder sollten neue Mängel in Folge von Bedienungsfehlern oder durch fehlen von Schutzprogrammen auftreten, können diese Mängel nicht als Reklamation geltend gemacht werden. Ein eventuell neuer Besuch beim Kunden gilt somit als neuer Auftrag und ist in vollem Umfang zu bezahlen. ComPuCent 2000 übernimmt im Reparaturfalle keine Garantien für Haltbarkeitsdauer und Funktion der Hardware und Programme.
2 ; Internetpräsenzen, Webdesign, Vertragsinhalt für die Erstellung einer Internet - Präsentation ist deren schriftlich festzuhaltende Auftragsbestätigung, incl. zusätzlicher Vorlagen und Vorgaben des Auftraggebers. Abweichungen und Ergänzungen sind zwischen Auftraggeber und ComPuCent 2000 schriftlich zu vereinbaren. ComPuCent 2000 kann nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers im Hinblick auf Funktionsumfang, Programmstruktur, Bildschirmgestaltung, Design und sonstige Merkmale, sofern sie eine Abweichung vom ursprünglichen Vertragsinhalt darstellen, berücksichtigen. Jedoch wird dies ComPuCent 2000 zusätzlich und angemessen in Rechnung stellen. Der Auftraggeber stellt ComPuCent 2000 alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung, um die Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten und verpflichtet sich, im angemessenen Rahmen der Zumutbarkeit bei der Leistungserstellung mitzuwirken. Wenn ein Auftrag durch Verzug des Auftraggebers nicht durchgeführt werden kann, ist es möglich, den Vertrag aufzulösen. In diesem Falle wird ComPuCent 2000 eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65.- € erheben. Des weiteren trägt der Auftraggeber alle bis dahin angefallenen Kosten für Vorleistungen / Reisekosten. Legt ComPuCent 2000 dem Auftraggeber Entwürfe, Testversionen, Screen - Designs oder ähnliches zur Prüfung vor oder ermöglicht ihm, die für ihn entwickelte Internetpräsenz zu testen, so ist das genannte vom Auftragnehmer unter besonderer Berücksichtigung eventueller Verletzungen von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten gewissenhaft zu prüfen. Reklamationen oder Änderungswünsche sind sofort anzumelden und zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich. Die Abnahme der Homepage erfolgt nach einer Funktionsprüfung, die der Auftraggeber sofort nach der Fertigstellung in Gegenwart von ComPuCent 2000 durchführt. Reklamationen sind vom Auftraggeber sofort anzumelden und können zu einem späteren Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Funktion schriftlich bestätigt hat. Die Abnahme kann vom Auftraggeber nicht verweigert werden, wenn unwesentliche Abweichungen vorhanden sind.
(3) Programmierung Programmierungsaufträge werden von ComPuCent 2000 schriftlich bestätigt. Der Kunde übergibt ComPuCent 2000 alle Informationen über Grösse, Umfang und Einsatzbereich des gewünschten Programms. Nach Fertigstellung des Programms wird ComPuCent 2000 dieses auf dem Rechner des Kunden in dessen Anwesenheit auf Funktion testen. Änderungswünsche von Seiten des Kunden können hier noch eingebracht werden, werden jedoch angemessen in Rechnung gestellt. Ist der Kunde mit dem Programmablauf zufrieden, so bestätigt er dieses durch seine Unterschrift. Damit gilt der Auftrag als erfüllt und ist zur Restzahlung fällig.
§ 3 Preise Die Preise verstehen sich in EURO, ausschliesslich Mehrwertsteuer und Anfahrtskosten. Es gelten immer die jeweiligen neuesten Versionen der ComPuCent 2000 - Preisliste. Sonderauslagen wie Porto -, Telefon -, Fax -, Internet -, Kurier - und ähnliche Kosten werden gesondert berechnet.
§ 4 Versand und Gefahrenübergang Versand und etwaige Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Versand auszuführende Person übergeben worden ist oder, bei Internetpräsenzen, auf den vom Kunden angegebenen Server übertragen wurde. Wird der Versand ohne verschulden von ComPuCent 2000 verzögert oder unmöglich gemacht, haftet ComPuCent 2000 nicht. Die Gefahr geht mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer über. Verlust - und Transportschadenversicherungen der Ware werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden abgeschlossen. Sofern der Kunde keine ausdrückliche Versandanweisung verfügt hat, werden von ComPuCent 2000 Transportweg und Transportmittel nach freiem Ermessen bestimmt.
§ 5 Lieferfristen Erstellungs - und Liefertermine von ComPucent 2000 sind stets voraussichtliche Fertigungs - oder Liefertermine ohne Verbindlichkeit im Sinne eines Fixtermines. Überschreitungen der Zahlung ziehen Verschiebungen der Liefertermine um den Zeitrahmen der Überschreitung nach sich. Voraussichtliche Verzögerungen eines Liefertermins von Seiten ComPuCent 2000 werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Auftragsbestätigte Liefertermine sind für beide Parteien die Liefer- oder Leistungsbereitstellung der Ware oder Leistung ab Hauptsitz von ComPuCent 2000 in 65760 Eschborn. Der "voraussichtliche Liefertermin" verlängert sich jeweils in einem angemessenem Umfang, wenn der Auftraggeber Vorleistungen zu erbringen hat oder bei der Erstellung der Leistung mitwirken muss, dies jedoch jeweils nicht rechtzeitig geschieht oder der Auftraggeber von sich aus die Leistungsvorgaben nachträglich ändert. Schadensersatzansprüche oder Massnahmen wie Mahnung und Fristsetzung sind in diesem Fall ausgeschlossen. Nach der Überschreitung eines " voraussichtlichen Liefertermins " von 6 Wochen kann ein Kunde ComPuCent 2000 schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist nur zulässig, wenn er diesen spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Nachfrist schriftlich erklärt hat. Wenn nur noch ein unerheblicher Teil der Lieferungen und / oder Leistungen von ComPuCent 2000 zu erbringen sind, besteht kein Rücktrittsrecht. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, z. B. Ersatz eines Verspätungsschadens, werden ausgeschlossen, wenn die Verzögerung nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von ComPuCent 2000 beruht.
Wird ComPuCent 2000 durch einwirken von höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, aussergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände an der rechtzeitigen Erfüllung des Vertrages gehindert, verlängert sich, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird dadurch die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, wird ComPuCent 2000 von der Lieferverpflichtung befreit. Bei einer Lieferverzögerung länger als 2 Monate, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sowie aus der Lieferzeitverzögerung als auch aus der Befreiung von der Lieferverpflichtung, kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche gelten machen, jedoch muss der Kunde unverzüglich schriftlich benachrichtigt werden. Teillieferungen sind zulässig.
§ 6 Zahlungsbedingungen (1) Webdesign, Internetpräsenzen, Internetdienstleistungen Bei Auftragserteilung wird die Hälfte des Gesamtbetrages der vorläufigen Rechnungssumme als Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist umgehend und ohne jeden Abzug nach Fertigstellung des Projekts, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum, zu leisten. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach der Gutschrift. (2) Sämtliche Bereiche unseres Dienstleistungs- und Produktangebotes inkl. § 6 (1) Kleinaufträge, insbesondere aus dem Bereich PC - Notruf und andere Dienste, die beim Kunden zu Hause getätigt werden, erfordern Barzahlung des Kunden vor Ort. Für alle anderen Bereiche, z. B. Programmierungen, gilt, soweit nichts anderes bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart ist, dass eine Anzahlung der Hälfte des Betrages der vorläufigen Rechnungssumme vom Kunden geleistet werden muss. Der Restbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Erstkunden erfolgt eine Lieferung oder Leistung von ComPuCent 2000 grundsätzlich nur gegen Barzahlung.
Geltende Bedingungen für §6 (1) und §6 (2) Gebühren der Banken gehen zu Lasten des Kunden. Bei Überschreitung der Zahlungstermine wird ComPuCent 2000 ohne besondere Mahnung diese mit banküblichen Verzugszinsen berechnen. Sämtliche Mahn- und Inkassokosten sind zu ersetzen ComPuCent 2000 behält sich vor, ggf. weiteren Verzugsschadens in Rechnung zu stellen. Geleistete Zahlungen werden vorab zur Begleichung der ältesten Schuld und der daraus entstandenen Verzugszinsen und Mahnkosten und zuletzt als Zahlung auf den Kaufpreis verwendet. Wir nehmen keine Wechsel oder Schecks entgegen. Bei Teillieferungen und / oder Teilleistungen hat der Kunde diese jeweils Teillieferung in Übereinstimmung mit unseren Zahlungsbedingungen zu begleichen. Bei einer Liefer- oder Leistungsverzögerung, vom Kunden verursacht, werden die Zahlungen ab dem Datum der Versand- oder Leistungsbereitschaft fällig. In diesem Falle erfolgt die Verwahrung der Liefer- oder Leistungsgegenstände auf alleinige Gefahr und Kosten des Kunden. Beim Zahlungsrückstand, behält sich ComPuCent 2000, unbeschadet der Geltendmachung weitergehender Ansprüche, vor, die Erfüllung der Leistungsverpflichtung seitens ComPuCent 2000 aus der Geschäftsverbindung bis zum Ausgleich der rückständigen Zahlungen aufzuschieben, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Die Gesamtschuld wird zur sofortigen Zahlung fällig, wenn der Kunde aus Gründen, die er zu vertreten hat, seinen Zahlungsverpflichtungen und / oder sonstigen Verpflichtungen aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt, er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen oder das seiner gesetzlichen Vertreter Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt wird. In diesem Falle ist ComPuCent 2000 sofort berechtigt, den Rücktritt von allen bestehenden Verträgen zu erklären. Bereits gelieferte Waren oder Leistungen werden dann aus Eigentumsvorbehalt zurückgeholt und die Erstattung aller aus dem Rücktritt entstehende Kosten wie Rücktransport, Wertminderung usw., gefordert. Gegen die Kaufpreisforderung kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder Gegenansprüchen aufrechnen und so ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt, Verpfändung, Abtretung Alle an den Kunden gelieferten Waren oder Leistungen sind bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von ComPuCent 2000. Dies gilt auch für alle Nutzungsrechte. Alle Rechte an der von ComPuCent 2000 erbrachten Produktionen stehen dem Kunden erst nach vollständiger Zahlung zur vertraglich festgesetzten Nutzung zu. Eine weitergehende Nutzung, z. B. die Übertragung der Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von ComPuCent 2000. Auf Grund eines Zahlungsverzuges können die Nutzungsrechte entzogen werden. Bis zum Eigentumsübergang der gelieferten Waren oder Leistungen darf der Kunde diese weder verpfänden noch zur Sicherheit an Dritte übereignen. Sollten die Waren doch gepfändet oder beschlagnahmt werden, ist der Kunde verpflichtet, ComPuCent 2000 unverzüglich zu benachrichtigen und hat alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Freigabe der Ware entstehen, zu übernehmen. Die Gefahr des Defektes, der Beschädigung sowie die Abnutzung während der Zeit des Eigentumsvorbehaltes trägt der Kunde und ist dafür haftbar.
§ 8 Gewährleistung (Hardware) ComPuCent 2000 gewährt keine Garantien für die verbaute Hardware. Garantieansprüche für Hardware sind vom Kunden direkt an den Hersteller, der von ComPuCent 2000 bekannt gegeben wird, zu richten. Jedoch kann ComPuCent 2000 hier vermitteln. Nur im Falle, dass gegen den Hersteller keine Garantieansprüche bestehen, oder die Gewährleistung fehlschlägt, kann der gesetzliche Garantieanspruch gegen ComPuCent 2000 gelten gemacht werden.
§ 9 Garantieanspruch Webdesign, Internetpräsernzen Soweit nicht anders vereinbart, garantiert ComPuCent 2000 die Übereinstimmung der erstellten Internet - Präsentation mit den schriftlich vereinbarten Spezifikationen. Diese Garantie bezieht sich nur auf Funktionsfehler am Programm oder am Programmträger. Unwesentliche Mängel führen nicht zu einem Garantieanspruch. Im Falle eines Mangels beschränkt sich die Garantie auf eine Nachbesserung durch ComPuCent 2000. Die Garantiedauer für Nachbesserungen beträgt 6 Wochen. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Kunde berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn nur ein unwesentlicher Teil fehlschlägt. Weitere Garantieansprüche sind ausgeschlossen. Der Garantieanspruch ist auf 8 Wochen nach Abnahme befristet. Korrekturen, die aufgrund fehlerhaft übermittelter Daten oder Medieninhalte erforderlich sind, fallen nicht unter die Garantieansprüche und werden wie nachträgliche Änderungswünsche behandelt.
§ 10 Schadensersatz, Fahrlässigkeit Weitere Ansprüche des Kunden gegen ComPuCent 2000 sind ausgeschlossen. Deshalb haftet ComPuCent 2000 nicht für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand oder der erbrachten Produktionsdienstleistung selbst entstanden sind, insbesondere besteht keine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss beinhaltet ebenfalls Ansprüche, welche durch Eigenverschulden des Kunden bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung entstanden sind Dies ist nicht gültig, soweit nach dem Produkt - Haftungsgesetz, bei einem Vorsatz der groben Fahrlässigkeit oder bei zugesicherten Eigenschaften, zwingend gehaftet werden muss. Bei wesentlichen vertraglichen Pflichten haftet ComPuCent 2000 bei jeder Fahrlässigkeit, sofern es sich nicht um vertragsuntypische, nicht vorhersehbare Schäden handelt. ComPuCent 2000 haftet nicht für Mängelfolgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden, wie die Ansprüche Dritter, Inhalte der Homepage, Datenverlust, Nutzungsausfall, Geschäftsunterbrechung usw. In allen Fällen der Haftung ist diese auf den Betrag der geleisteten Vergütung begrenzt und auf die Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung von ComPuCent 2000 beschränkt. Grundsätzlich besteht beim Reparaturvorgang keine Haftung bei Datenverlust, oder Vorgehensweisen die zum Datenverlust führen können, jedoch zum Reparaturvorgang nötig sind. Für die Lauffähigkeit und Haltbarkeit des Kunden - PC - Systems, dessen Komponenten, zusätzlicher Hardware, Software, Programme und Tools kann ebenfalls keine Garantie gewährleistet werden.
§ 11 Schutz- und Urheberrechte Wird ein Kunde auf Verletzungen von gewerbl. Schutz - oder Urheberrechten durch ein von ComPuCent 2000 geliefertes Produkt aufmerksam, so hat er dies ComPuCent 2000 unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. ComPuCent 2000 wird in solchem Falle das Produkt so abändern, dass keine Verletzungen der Schutzrechte mehr vorliegen. Umgekehrt hat der wird der Kunde gegenüber ComPuCent 2000 dafür Sorge zu tragen, dass seine zur Verfügung gestellten Vorlagen und auch spätere Veränderungen des Produktes oder Integration in ein System den Schutzrechten entsprechen. Der Kunde erkennt die Schutz - und Urheberrechte von ComPucent 2000 an Verletzung dieser Rechte verpflichtet zu Schadensersatz und kann als Urheberrechtsverletzung einen Strafbestand im Sinne von § 106 ff. UrhG darstellen.
§ 12 Gerichtsstand Gerichtstand ist Frankfurt Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen ausschliesslich dem Recht der BRD unter Ausschluss des UN - Kaufrechtsabkommens (C159).
§ 13 Teilnichtigkeit Wird eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für rechtlich unwirksam erklärt, so wird sie durch eine entsprechende Regelung ersetzt, die dem Sinngehalt im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt und den Interessen der beteiligten Parteien Rechnung trägt. Alle anderen Bedingungen bleiben davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit.
§ 14 Sonstiges Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck des Vertrages erforderlich ist und nicht wesentliche Interessen des Kunden unberücksichtigt bleiben.
Stand: November 2007
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